Einladung zur Jahreshauptversammlung des ASV Arnbach am 25.03.2020 um 19:30 im Vereinslokal Come Prima Sportplatz Arnbach

Zu unserer Jahreshauptversammlung möchten wir Sie recht herzlich einladen.

 

  1. Begrüßung
  2. Totengedenken
  3. Berichte
  4. Entlastung des Kassierers
  5. Ehrungen
  6. Antrag auf Satzungsänderung § 15 Mitgliederversammlung

            Auf Wunsch des Amtsgerichtes Mannheim muss der § 16 in 2 Sätzen angepasst werden:

            § 15 erster Absatz aktuell:

            Am Beginn eines jeden Vereinsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin muss den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben werden.

            §15 erster Absatz neu:

            Am Beginn eines jeden Vereinsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin muss den Mitgliedern mindestens 3 (drei) Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Neuenbürg (Stadtbote), bekannt gegeben werden.

            §15 letzter Absatz aktuell:

            In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller ordentlichen Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

            §15 letzter Absatz neu

            In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

  7. Sonstiges

 

Weitere Anträge können bis 20.03.2020 schriftlich an den 1. Vorsitzenden (Oliver Wacker, Zwerchweg 26, 75305 Neuenbürg-Arnbach) oder per E-Mail (info@asv-arnbach.de) gestellt werden.

 

Die Verwaltung des ASV Arnbach