Einladung zur Jahreshauptversammlung des ASV Arnbach am 12.10.2020 um 19:30 in der Arnbachhalle in Arnbach

Zu unserer Jahreshauptversammlung möchten wir Sie recht herzlich einladen.

 

  1. Begrüßung

  2. Totengedenken

  3. Berichte

  4. Entlastung des Kassierers

  5. Antrag auf Satzungsänderung § 15 Mitgliederversammlung

Auf Wunsch des Amtsgerichtes Mannheim muss der § 15 in 2 Sätzen angepasst werden:

§ 15 erster Absatz aktuell:

Am Beginn eines jeden Vereinsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin muss den Mitgliedern rechtzeitig bekannt gegeben werden. 

§15 erster Absatz neu:

Am Beginn eines jeden Vereinsjahres findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt. Der Termin muss den Mitgliedern mindestens 3 (drei) Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Neuenbürg (Stadtbote),  bekannt gegeben werden. 

§15 letzter Absatz aktuell:

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller ordentlichen Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. 

§15 letzter Absatz neu

In dringenden Fällen kann der Vorstand selbst oder auf Verlangen von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

  1. Sonstiges

 

Weitere Anträge können bis 09.10.2020 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Oliver Wacker, Zwerchweg 26, 75305 Neuenbürg-Arnbach oder per E-Mail (info@asv-arnbach.de) gestellt werden.

 

Da Aufgrund der Hygiene und Abstandsregeln, nach unserer Meinung die Ehrungen sehr unpersönlich ablaufen würden, werden wir diese in der nächsten Jahreshauptversammlung nachholen.

 

Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • In der Halle muss ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden

  • Beim Betreten der Halle und beim entfernen vom Sitzplatz muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden

  • Die Hände müssen beim Betreten der Halle desinfiziert werden.

  • Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder innerhalb der letzten 14 Tage vor der Sitzung Kontakt mit einem SARS-Cov2-Infizierten hatten ist die Teilnahme grundsätzlich untersagt.

  • Personen, die unter einem Atemwegsinfekt leiden oder Erkältungssymptome aufweisen dürfen ebenfalls nicht teilnehmen.

 

Die Verwaltung des ASV Arnbach